21. Oktober 2020
Erneute Fortschreibung der CoronaVO
Ab dem 22.10.2020 soll die Fortschreibung der CoronaVO vom 15.10.2020 umgesetzt werden - die Schulleitungen wurden soeben informiert.
Die Schülerinnen und Schüler werden morgen auf die Veränderungen hingewiesen (Klassenstufe 5-10 und VKL).
- Ausnahme für Pausenzeiten: Solange sich Personen außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.
- Ausnahme bei Prüfungen: Es wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Einzelheiten entnehmen sie bitte dem Anschreiben im Anhang.
Die Schülerinnen und Schüler werden morgen auf die Veränderungen hingewiesen (Klassenstufe 5-10 und VKL).
- Ausnahme für Pausenzeiten: Solange sich Personen außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.
- Ausnahme bei Prüfungen: Es wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Einzelheiten entnehmen sie bitte dem Anschreiben im Anhang.