19. März 2021

Neue Regelungen ab dem 22.03.2021

Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler - Wechselbetrieb in Stufe 5 und 6

Die Zahlen der Corona-Infektionen im Landkreis Rastatt – insbesondere in der Stadt Rastatt – haben in den vergangenen Tagen dynamisch zugenommen. Daher gelten ab dem kommenden Montag (22.03.2021) folgende Regelungen:

Maskenpflicht in der Primarstufe (Grundschule)
Auch während des Unterrichts sind medizinische Masken zu tragen. Für eine Übergangszeit sind Alltagsmasken noch zulässig.

Maskenpflicht in der Sekundarstufe I
An weiterführenden Schulen müssen weiterhin medizinische Masken getragen werden.

Wechselunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
Um die Abstandsgebote einhalten zu können, erfolgt der Unterricht im täglichen Wechsel. Die Eltern erhalten weitere Informationen über die Leitungen der Lerngruppen.

Weg zur Schule
Bitte sprechen Sie eindringlich mit Ihren Kindern, dass die Corona-Verordnung auch auf dem Schulweg / außerhalb der Schule eingehalten werden muss ! Unsere Hygienemaßnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn mögliche Infektionswege auch außerhalb der Schule minimiert werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung