31. März 2020

Notbetreuung während der Schulschließung

Bitte schnellstmöglich mit der Schule in Verbindung setzen

Informationen zur Notfallbetreuung

Für welche Schüler und Kitakinder wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Die Betreuung kann auch für die Osterferien (06.04.2020 - 17.04.2020) in Anspruch genommen werden.

Falls sie die Betreuung benötigen, setzen Sie sich bitte bis Donnerstag (02.04.2020) mit der Schule in Verbindung:

poststelle@04164975.schule.bwl.de

07222/1018-0


Bitte beachten Sie die Verordnung der Landesregierung im Anhang.