07. Januar 2021

Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Auf der Homepage des Kultusministeriums werden Regelungen veröffentlicht

Am 05.01.2021 stellten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Aussicht, dass aufgrund der Pandemieentwicklung eine Fortsetzung und teilweise sogar die Verschärfung der bislang erfolgten Einschränkungen ab dem kommenden Montag unabdingbar ist. Die Maßnahmen werden auch Auswirkungen auf die Schulen haben.

Auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurden Regelungen für die Schulen im Land veröffentlicht:

Grundschulen :
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.

Fernunterricht:
Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.

Abschlussklassen:
Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.

Notbetreuung:
Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den angehängten Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Falls Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen müssen, füllen Sie bitte den Antrag im Anhang möglichst zeitnah aus. Da ein gewisser Planungsvorlauf für die Betreuung und den Mensabetrieb erforderlich ist, sollte der Antrag bis 08.01.2021, 12.00 Uhr in der Schule eintreffen - gerne per E-Mail an:

poststelle@04164975.schule.bwl.de

Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien


Über weitere Details informieren wir Sie laufend auf der Hompage unserer Schule.