14. Dezember 2020

Schulschließung ab dem 16.Dezember 2020

Stand: 14.12.2020, 11.00 Uhr

Liebe Eltern,

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit den Ministerpräsidenten angesichts der wachsenden Infektionszahlen weitreichende Einschnitte für ganz Deutschland ab dem 16.12.2020 angekündigt. Die Maßnahmen betreffen auch Schulen und Kindergärten. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Vorgezogene Weihnachtsferien ab 16.12.2020
Für alle Schülerinnen und Schüler (Ausnahme: Abschlussklassen) beginnen die Weihnachtsferien am 16.12.2020. Unterrichtsende ist am 15.12.2020 nach Stundenplan.

Fernunterricht für Abschlussklassen
Schülerinnen und Schüler der Lerngruppen, die am Ende des Schuljahres 2020/21 den Hauptschulabschluss/ Realschulabschluss anstreben, nehmen vom 16.12. bis 22.12.2020 am Fernunterricht teil. Dies betrifft an unserer Einrichtung die Lerngruppen 9a/ 9b / 9c (G-Niveau) und 10a/ 10b. Der Fernunterricht wird von den Klassenlehrkräften organisiert und betrifft schwerpunktmäßig die prüfungsrelevanten Fächer Deutsch/ Mathematik/ Englisch. Zeiten für tägliche online- Angebote werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Notbetreuung Klassenstufe 1 - 7
Ziel der einschneidenden Maßnahmen ist die Kontaktminimierung, um wieder die Kontrolle über die sich ausbreitende Pandemie zu gewinnen und so bald wie möglich zum geregelten Unterrichtsbetrieb zurückkehren zu können. Bitte nehmen Sie diese Form der Betreuung nur in Anspruch, wenn sie zwingend darauf angewiesen sind. Zur Planung muss Ihr Antrag für die Inanspruchnahme der Notbetreuung bis spätestens 15.12.2020, 10.00 Uhr im Sekretariat vorliegen bzw. per E-Mail an

poststelle@04164975.schule.bwl.de
gesendet werden. Am 15.12.2020 erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung über nähere Details zur Notbetreuung.

Anspruch auf Notbetreuung
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Ihnen und Ihren Familien wünscht die Schulgemeinschaft der Gustav- Heinemann- Schule trotz aller Herausforderungen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2021.

Ihre Schulleitung