13. September 2021

Weitere Informationen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Wichtig: 3G- Regelung bei Klassenpfegschaften

Im Anhang befinden sich neue Regelungen vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die den Schulen soeben zugesendet wurden.


Erweitert wurde die Vorgabe, die "3-G-Regel" sowohl bei Schulveranstaltungen als auch bei Klassenpflegschaften anwenden zu müssen (siehe Anhang).

Für uns bedeutet dies konkret:

Einschulung Klassenstufe 5 (14.09.2021; 9:45 Uhr)

Die Begrüßung findet im Pausenhof statt - daher müssen keine Nachweise (Test/ Impfung/ Genesung) erbracht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den Familien eingehalten und die Maskenpflicht umgesetzt wird. Der Zugang zum Hof erfolgt über das seitliche Tor bei der Ladenzeile.


Elternabend der Klassenstufe 1 (15.09.2021; 18:00 Uhr)

Für die Teilnahme ist die "3-G-Regelung" und die Umsetzung der Maskenpflicht erforderlich. Bitte zeigen Sie am Eingang der Mensa eine aktuelle Impfbescheinigung, einen Nachweis über eine Immunität nach Genesung oder eine aktuelle Testbestätigung vor. Die weiteren Regelungen für die Einschulung am 18.09.2021 teilen wir an diesem Abend mit.


Beachten Sie bitte auch die Informationsschreiben des Ministeriums.