28. April 2020

Erweiterte Notbetreuung ab dem 04.05.2020

Anmeldungen bitte rechtzeitig mitteilen

Im Rahmen ihrer Beschlüsse vom 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder festgelegt, dass die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und Kindertageseinrichtungen für den regulären Betrieb weiterhin geschlossen bleiben. Oberste Priorität hat dabei, eine weitere sich rasant ausbreitende lnfektionswelle zu verhindern. Weil aber das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, haben wir entschieden, die Notbetreuung in Baden-Württemberg auszuweiten, um Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, zu entlasten. Vom 27. April 2020 an wird deshalb die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.


Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.


Anmeldung für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020

Falls Sie zu dem Personenkreis gehören und eine erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, wenden Sie sich bitte bis 28.04.2020 an das Sekretariat der Gustav-Heinemann-Schule – entweder telefonisch oder per E-Mail. Die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des/der Arbeitgeber und Bestätigung) können Sie bis 30.04.2020 nachreichen.

Bitte füllen Sie das Elternformular des Schulträgers aus (im Anhang).


Ergänzender Hinweis

Die Notbetreuung ist in den Zeiten möglich, in denen Ihr Kind am regulären Unterricht teilnehmen würde:

Kinder der Primarstufe (Kl.1 bis 4) ohne Wahl der Ganztagsschule werden von 7.50 Uhr - 12.20 Uhr betreut. Kinder, die am Ganztagsunterricht teilnehmen, werden von 7.50 Uhr - 15.50 Uhr betreut. Auch die ergänzende Betreuung (6.30 Uhr - 7.50 Uhr; 15.50 Uhr - 16.30 Uhr) kann in Anspruch genommen werden.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe (Kl.5 bis 7) werden von 7.50 Uhr - 15.50 Uhr betreut.

Wenn Ihr Kind im Regelbetrieb am Mittagessen teilnimmt, besteht auch im Rahmen der Notbetreuung die Möglichkeit des Mitagessens in der Mensa.