Anmeldung für die zukünftigen 1. Klassen (Schuljahr 2025/26):
Die Termine werden Ihnen im November schriftlich mitgeteilt.
Falls sie vor Beginn des neuen Schuljahres in den Schulbezirk der Gustav-Heinemann-Schule umziehen, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung (Tel. 07222 10180).
Bei der Anmeldung der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler ist die Vorstellung der Kinder erforderlich.
Anmeldetage für die zukünftigen 5. Klassen (Schuljahr 2025/26):
Montag, 10.03.2025 (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
Dienstag, 11.03.2025 (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Mittwoch, 12.03.2025 (8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
Donnerstag, 13.03.2025 (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat unserer Schule. Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung an mehreren weiterführenden Schulen nicht möglich ist.
Bitte geben Sie den ausgefüllten Anmeldebogen, die Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung (werden im Original benötigt) sowie weitere Dokumente, die Sie im Anhang finden und herunterladen können, zur Anmeldung ab. Sie benötigen darüber hinaus eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und gegebenenfalls den Nachweis für das alleinige Sorgerecht bei alleinerziehenden Elternteilen.
Eine Aufnahmebestätigung senden wir Ihnen nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens im April 2025 zu.
Falls Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen soll, können Sie ein Deutschlandticket BW im Sekretariat beantragen oder direkt beim Karlsruher Verkehrsverbund erwerben: www.kvv.de/fahrkarten/fahrkarten-preise/schueler-studentinnen/deutschlandticket-jugendbw.html
Bitte zur Anmeldung abgeben:
- Grundschulempfehlung, Blatt 3 und 4 im Original
- Anmeldeformular
- Anlage zum Anmeldeformular
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis über Masernimpfung (Impfausweis oder Dokument der Grundschule)
Weitere Dokumente (bitte bei Bedarf abgeben):
- Anmeldung zum Mittagessen
- Anmeldung zum Brückenkurs Französisch
- Nachweis des alleinigen Sorgerechtes (bei alleinerziehenden Elternteilen)