04. Mai 2021

Ab dem 07.05.2021 findet wieder Wechselunterricht statt

Öffentliche Bekanntmachung des Gesundheitsamtes liegt vor.



Ab dem 07.05.2021 findet an der Gustav- Heinemann- Schule wieder Wechselunterricht statt.

Das Gesundheitsamt hat am 05.05.2021 in einer öffentlichen Bekanntmachung bestätigt, dass der Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge im Landkreis Rastatt unter 165 liegt.

Beachten Sie bitte:
- Seit dem 19.04.21 darf der Präsenzunterricht nur mit Maske gemäß Vorgaben und mit negativer Testbestätigung besucht werden.

- Nach wie vor haben Eltern das Recht, die Kinder vom Präsenzunterricht freizustellen (falls kein Einverständnis für Tests / Tragen von Masken gegeben wird).


Unterrichtsgestaltung

- Wechselmodell für Klassenstufen 1 bis 9 und VKL:

o Klassen / Lerngruppen werden in je zwei Gruppen aufgeteilt
o Gr.2: Freitag, 07.05.21 und Montag, 10.05.21 bis Mittwoch, 12.05.21
o Gr.1: Montag, 17.05.21 bis Freitag, 21.05.21
o Gr.2: Voraussichtlich Montag, 07.06.21 bis Freitag, 11.06.21
o Gr.1: Voraussichtlich Montag, 14.06.21 bis Freitag, 18.06.21
o Durch die Abschlussprüfungen (HS / RS) unter Pandemiebedingungen kann es zu einzelnen Ausfällen zwischen dem 08.06.21 und 18.06.21 kommen- Sie werden in diesem Falle rechtzeitig benachrichtigt.
o Lerngruppen 10 a/b: Unterricht in der ganzen Lerngruppe (Abstand aufgrund der Gruppengröße möglich)

- Unterricht erfolgt gemäß Stundenplan (wie vor den Schulschließungen im Dezember 2020)

- Notbetreuung (KL. 1-7) wird angeboten.

- Stundenplanänderungen (insbesondere Regelungen zum Nachmittagsunterricht) Klassenstufe 8 bis 10 werden von Klassenlehrkräften mitgeteilt.

- Sekundarstufe: Wenn der Mittagsunterricht erteilt wird, dürfen die Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen.

Testungen

Die Abgabe „Erklärung_Selbsttestung“ (siehe Anlage) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Am 07.05.21 (Gruppe 2) / 17.05.21 (Gruppe 1) muss Seite 5-7 bei der Lehrkraft abgegeben werden – ansonsten ist keine Testung zu Hause bzw. in der Schule möglich. Wenn Sie im Rahmen der Notbetreuung bereits die „Erklärung_Selbsttestung“ abgegeben haben, bleibt diese weiterhin gültig.

Falls ein Ausdruck zu Hause nicht durchgeführt werden kann, liegen die Formulare am Donnerstag, 06.05.21 und Mittwoch, 12.05.21 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr vor dem Haupteingang der Schule zur Abholung bereit.

Testdurchführung in der Primarstufe

Schülerinnen und Schüler Kl. 1-4: Der Selbsttest wird zu Hause unter Anleitung der Eltern vor dem Unterricht des Testtages durchgeführt; Die Bestätigung der Durchführung und des negativen Ergebnisses (Datum und Unterschrift) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Erklärvideo: Test in der Primarstufe


Testdurchführung in der Sekundarstufe

Für alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe wird der Test in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durchgeführt.

Erklärvideo: Test in der Sekundarstufe

Umsetzung der Maskenpflicht

Die Einhaltung der Maskenvorschrift (medizinische Maske / KN95 / FFP2) ist Voraussetzung für den Unterrichtsbetrieb. Schülerinnen und Schüler mit Alltagsmasken (Stoffmasken etc.) dürfen gemäß der aktuellen CoronaVO das Schulgebäude nicht betreten.

Beachten Sie bitte auch, dass seit dem 21.04.21 die Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel verschärft wurde. Zulässig sind jetzt nur noch FFP2–Masken bzw. vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95.

Anlagen:

- Anschreiben_Eltern_Test_in_der_Schule (Für die Klassen 5 bis 10 und VKL)
- Anschreiben_Eltern_Test_zu_Hause (Für die Klassen 5 bis 10 und VKL)
- Erklärung zur Selbsttestung (Abgabe in der Schule erforderlich)
- Information zur Corona Selbsttestung
- Informationsblatt - positives Testergebnis im häuslichen Bereich