Primarstufe (Lerngruppe 1 – 4)

Ganztagsschule in Wahlform (7.50 Uhr bis 15.50 Uhr)

 

In der Grundschule haben die Erziehungsberechtigten die Wahl zwischen Regelschule und Ganztagsschule und können sich darüber hinaus für viele ergänzende Betreuungsformen entscheiden.

 

Eckpunkte:

- Die Entscheidung für Regelschule/ Ganztagsschule ist für ein Jahr verbindlich. Eine Änderung der Betreuungsform während eines Schuljahres ist nicht möglich.

- Kinder beider Beteuungsformen werden in der selben Klasse unterrichtet.

- Bei der Entscheidung für die Ganztagsschule besteht Schulpflicht auch an jedem Nachmittag (Montag bis Donnerstag)

- In der Mittagspause können die Kinder der Ganztagsschule am Mittagessen in der Mensa teilnehmen (kostenpflichtig), ein Vesper mitbringen oder nach Hause gehen. Ein Mittagessen in der Mensa wird nur für Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule angeboten.

Übersicht Betreuungsformen:

Betreuungsformen

 


Während der Besuch der Regel- und der Ganztagsschule kostenfrei ist (Ausnahme: Mittagessen in der Mensa), sind erweiterte Betreuungsformen kostenpflichtig:
 

 

Kosten