21. Juni 2021
Änderungen bei der Maskenpflicht
Ab dem 21.06.2021 wird die Maskenpflicht in den Schulen gelockert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (Inzidenzwert unter 35 / 14 Tage kein Corona-Fall in der Schule).
Die Maskenpflicht entfällt:
- In Unterrichtsräumen
- In Räumen, in denen Betreuungsangebote stattfinden
- Im Freien
Masken müssen auf Begegnungsflächen im Gebäude jedoch weiterhin getregen werden, z.B.:
- auf den Gängen
- im Treppenhaus
- auf Toiletten
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben im Anhang.
Die Maskenpflicht entfällt:
- In Unterrichtsräumen
- In Räumen, in denen Betreuungsangebote stattfinden
- Im Freien
Masken müssen auf Begegnungsflächen im Gebäude jedoch weiterhin getregen werden, z.B.:
- auf den Gängen
- im Treppenhaus
- auf Toiletten
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben im Anhang.