21. Juni 2021

Änderungen bei der Maskenpflicht

Neue Regelungen ab dem 21.06.2021

Ab dem 21.06.2021 wird die Maskenpflicht in den Schulen gelockert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (Inzidenzwert unter 35 / 14 Tage kein Corona-Fall in der Schule).

Die Maskenpflicht entfällt:
- In Unterrichtsräumen
- In Räumen, in denen Betreuungsangebote stattfinden
- Im Freien

Masken müssen auf Begegnungsflächen im Gebäude jedoch weiterhin getregen werden, z.B.:
- auf den Gängen
- im Treppenhaus
- auf Toiletten

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben im Anhang.