08. Dezember 2021

Unterricht vor den Weihnachtsferien 2021

Anschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Am 7. Dezember 2021 wurden die Schulleitungen über eine neue Regelung für die Zeit vor den Weihnachtsferien informiert. Die wichtigsten Punkte (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben im Anhang):

  • Nach derzeitigem Stand wird der Beginn der Weihnachtsferien nicht vorgezogen.
  • Im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 gibt es als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Der Beurlaubungswunsch muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich angezeigt werden. Ein Anschreiben an die Eltern wird im Laufe der Woche ausgegeben.
  • Im Beurlaubungszeitraum sollen die Schülerinnen und Schüler Arbeitsaufträge erledigen.

 

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Quarantäne und Impfen im Anhang.